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Vorsorge

Die 2. Säule der Schweizer Altersvorsorge ist die berufliche Vorsorge, die für Arbeitnehmende verpflichtend ist und den Lebensstandard im Alter sichern soll. Arbeitgebende und -nehmende zahlen gemeinsam Beiträge in die Pensionskasse, die das angesparte Kapital verzinst. Ziel ist es, neben der AHV (1. Säule) etwa 60 % des letzten Einkommens abzudecken.


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Eintritt

Mit Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses sind Sie bei der vorsorgestiftung vsao versichert. Falls Sie bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber in der beruflichen Vorsorge versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Das Freizügigkeitskapital, das bei Ihrer früheren Vorsorgeeinrichtung oder anderen Institutionen verwaltet wird, muss an uns überwiesen werden.


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